Neuigkeiten im Jahr 2021 rund um das Thema "Steuern":
Auch im Jahr 2021 gibt es wichtige Neuigkeiten rund um das Thema Steuern. Wir haben im Anschuss die wichtigsten Änderungen aufgeführt.
Steueränderungen 2021
Änderungen bei der Umsatzsteuer
Wiederanhebung der Mehrwertsteuer zum 01.01.2021
Für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 wurden die Mehrwertsteuersätze auf 16 % bzw. 5 % gesenkt. Zum 01.01.2021 steigen die Umsatzsteuersätze wieder auf 19 % bzw. 7 %.
Änderungen bei der Einkommensteuer
Steuerentlastung für Familien
Das sogenannte zweite Familienentlastungsgesetz tritt zum 01. 01. 2021 in Kraft.
Das Kindergeld wurde vom Gesetzgeber ab 01.01.2021 für jedes Kind um 15 € erhöht.
Das Kindergeld beträgt nunmehr ab 01.01.2021:
§ für das erste und das zweite Kind 219,-- €,
§ für das dritte Kind 225,-- €,
§ für jedes weiteres Kind 250,-- €.
Dementsprechend erhöht sich auch der Kinderfreibetrag auf 2.730,-- € und der Betreuungsfreibetrag auf 1.464,-- € pro Elternteil. Insgesamt steigen die Freibeträge um 576,-- € auf 8.388,-- € für jedes berücksichtigungsfähige Kind.
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag steigt zum 01.01.2021 auf 9.744,--€ und zum 01.01.2022 auf 9.984,--€.
Behinderten-Pauschbeträge werden erhöht
Die Behinderten-Pauschbetrag wurden seit 1975 nicht mehr angepasst. Zum 01.01.2021 werden die Behinderten-Pauschbeträge erhöht. Es gelten nunmehr folgende Pauschbeträge:
Behinderten-Pauschbeträge ab 2021 | |
Grad der Behinderung | Pauschbetrag |
20 | 384 Euro |
30 | 620 Euro |
40 | 860 Euro |
50 | 1.140 Euro |
60 | 1.440 Euro |
70 | 1.780 Euro |
80 | 2.120 Euro |
90 | 2.460 Euro |
100 | 2.840 Euro |
Der erhöhte Behinderten-Pauschbetrag wird für Menschen mit dem Merkzeichen „H“ im Schwerbehindertenausweis oder Einstufung in Pflegegrad 4 oder 5 auf 7.400,--€ angehoben.
Solidaritätszuschlag fällt für die meisten Steuerzahler weg
Ab 01.01.2021 fällt der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent der Steuerpflichtigen weg. Steuerpflichtige mit einem Jahreseinkommen zwischen 61.717,-- € und 96.409,-- € (Alleinstehende) oder zwischen 123.434,-- € und 192.818,-- € (Verheiratete) sind in der sogenannten „Milderungszone“ – für sie erfolgt eine teilweise Abschaffung des Solis.
Steuerpflichtige mit einem Einkommen von mehr als 96.409,-- € (Alleinstehende) bzw. 192.818,-- € (Verheiratete) im Jahr müssen weiterhin den vollen Soli-Satz von 5,5 % der Einkommensteuer zahlen.
Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer
Rückwirkend für das Steuerjahr 2020 gibt es eine Homeoffice - Pauschale i. H. von 5 ,-- € pro Tag, maximal jedoch 600,-- € Werbungskosten pro Kalenderjahr.
Erhöhung der Entfernungspauschale
Die Entfernungspauschale erhöht sich für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle ab dem 21. Kilometer von bisher 30 Cent auf 35 Cent bis 31.12.2023. Ab 2024 steigt die Entfernungspauschale dann ab dem 21. Kilometer auf 38 Cent pro Entfernungskilometer.
Steuerfreie verbilligte Überlassung einer Wohnung (bereits seit 01.01.2020)
aber durch die Medien 2021 besonders hervorgehoben
Gemäß § 8(2) Satz 12 ESTG unterbleibt seit dem 01.01.2020 der Ansatz eines Sachbezugs für eine vom Arbeitgeber zu eigenen Wohnzwecken überlassene abgeschlossene Wohnung, soweit das vom Arbeitnehmer gezahlte Entgelt mindestens zwei Drittel des ortsüblichen Mietwerts und dieser nicht mehr als € 25,--/Quadratmeter ohne Betriebskosten beträgt. Der geldwerte Vorteil bleibt unter den oben genannten Voraussetzungen Steuerfrei. Jedoch ist er in der Sozialversicherung beitragspflichtig."