Jürgen Kunz - Vereidigter Buchprüfer & Steuerberater

Ihr Steuerberater in Berlin

Einnahmen-Überschuss-Rechnung

Sollten Sie als Unternehmer nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sein, eine Jahresbilanz zu erstellen, ist für Sie die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss­-Rechnung möglich. In unserer Kanzlei erstellen wir Einnahmen-Überschuss-Rechnungen u.a. für die Angehörigen der freien Berufe (z.B. Ärzte, Rechtsanwälte und Notare, Künstler, Architekten etc.), für Kleingewerbetreibende (kleine Handwerks-, Dienstleistungs- und Handelsbetriebe) und sonstige Selbständige (z.B. Makler und Versicherungskaufleute).

Unsere Leistungen für Sie:

  • Gewinnermittlung nach § 4(3) EStG
  • Erstellung der Anlagenbuchführung

Ihr Vorteil:

  • Zeitersparnis
  • Rechtssicherheit für eine mögliche Überprüfung durch das Finanzamt (Betriebsprüfung)
  • Optimierte Geltendmachung von steuerlichen Wahlrechten


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Ihr Steuerberater in Berlin, Deutschland - für Sie spezialisiert in Erbschaftssteuer und zudem ein Steuerberater für Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufe












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