Jürgen Kunz - Vereidigter Buchprüfer & Steuerberater

Ihr Steuerberater in Berlin



Steueränderungen 2022

Das Jahr 2022 bringt neben Steueränderungen auch einen großen politischen Umbruch in Deutschland. Die neue Ampelkoalition bestehend aus SPD, FDP, und den GRÜNEN hat am 09.12.2021 offiziell die Regierungs-geschäfte übernommen. Der neue Bundeskanzler "Olaf Scholz" löste die alte Bundeskanzlerin "Angela Merkel" nach 16 Jahren CDU-Führung ab. Zum schnelleren Überblick hier für meine Steuerkunden eine Aufstellung aller aktuellen Ministerposten und noch etwas mehr...:


Vereidigt wurden am 09.12.2021 folgende Bundesministerinnen und Bundesminister:
(Mittlerweile gibt es aktuelle Änderungen durch Rücktritte, die hier bereits berücksichtigt wurden)

Herr Dr. Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Vizekanzler),  

Herr Christian Lindner (FDP, Bundesminister der Finanzen),

Frau Nancy Faeser (SPD, Bundesministerin des Innern und für Heimat),

• Frau Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen, Bundesministerin des Auswärtigen),

Herr Hubertus Heil (SPD, Bundesminister für Arbeit und Soziales),

Herr Dr. Marco Buschmann (FDP, Bundesminister der Justiz),

Frau Christine Lambrecht (SPD, Bundesministerin der Verteidigung), zurückgetreten am 15.01.2023)
      - Aktuell Herr Boris Pistorius (SPD, Bundesministerin der Verteidigung), vereidigt am 19.01.2023) löste Frau Lambrecht ab

Herr Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft),

Herr Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD, Bundesminister für Gesundheit),

Frau Lisa Paus -seit 25.04.2022- (Bündnis 90/Die Grünen, Bundesministerin f. Familie, Senioren, Frauen & Jugend) löste Frau "Anne Spiegel" ab,

Herr Dr. Volker Wissing (FDP, Bundesminister für Digitales und Verkehr),

• Frau Steffi Lemke (Bündnis 90/Die Grünen, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz),

Frau Svenja Schulze (SPD, Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung),

Frau Bettina Stark-Watzinger (FDP, Bundesministerin für Bildung und Forschung),

Frau Klara Geywitz (SPD, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen),

Herr Wolfgang Schmidt (SPD, Bundesminister für besondere Aufgaben, Chef des Bundeskanzleramtes)



Ein Kleines Lexikon rund um das Thema "Deutsche Kanzlerinnen und Kanzler" 
sowie eine Frage über den
Papst, die mir meine Steuerkunden und Freunde oft stellen:
(Stand 03-06-2022)

  • Das Wort "Kanzler" kommt übrigens aus dem Lateinischen "cancellarius"
  • Den ersten Bundeskanzler hatte Deutschland 1949 (Konrad Adenauer). Er regierte bis 1963
  • Die erste Bundeskanzlerin hatte Deutschland 2005 (Angela Merkel) Sie regierte bis 2021
  • Deutschland hatte insgesamt 9 (neun) Kanzler. Darunter eine Kanzlerin.
  • Es gab von 1949 an bis jetzt genau 20 (zwanzig) Bundestagswahlen. 
  • Seit Beginn (1949) stellte 13 (dreizehn) mal die CDU den Kanzler und 7 (sieben) mal stellte die SPD den Kanzler
  • Der längste Kanzler der Bundesrepublik Deutschland war "Helmuth Kohl" (CDU) Er war genau 5870 Tage im Amt
  • Kanzlerin "Angela Merkel" (CDU) verfehlte dies nur knapp. Sie war genau 5860 Tage im Amt. 
  • Die im Moment noch lebenden Alt-Bundeskanzler sind Gerhard Schröder (SPD) und Angela Merkel (CDU)
  • Es gab noch niemals mehr als 3 (drei) lebende Alt-Kanzler/in auf einmal in der Bundesrepublik Deutschland
  • Die Gehälter eines Ministers werden übrigens "Amtsbezüge" genannt, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzen. Der aktuelle Bundeskanzler bezieht derzeit ein monatliches Amtsgehalt von rund 20.700 € . Hinzu kommt noch eine steuerfreie Dienstaufwandsentschädigung von rund 12.270 € im Jahr.
  • Kurz mal etwas Anderes: Ich werde in der Tat im Übrigen öfters von meinen Steuerklienten gefragt, ob ich wüsste, was der Papst verdient und ob auch er Steuern bezahlen müsste...?? Nein, - gleich die Antwort vorweggenommen- tut er nicht !! Denn während in einem "regulären" Unternehmen der Verdienst meist mit einer Beförderung ansteigt, so ist dies tatsächlich beim Papst nicht der Fall. Der Papst erhält nämlich überhaupt kein Gehalt und arbeitet somit (im wahrsten Sinne des Wortes und nicht nur sprichwörtlich), für einen "Gotteslohn". Auch eine "Aufwandsentschädigung", ein "Ehrensold" oder etwas vergleichbares, sind für ihn nicht vorgesehen. Somit bezahlt der Papst auch keine Steuern während seiner Amtszeit, die meist in der Geschichte bis zu seinem Tode verläuft. (Seit übrigens 700 Jahren trat wieder einmal ein Papst in der Kirchengeschichte zurück und behielt sein Amt nicht bis zum Tod. Es war der deutsche Papst Benedikt XVI. Er erklärte am 11. Februar 2013 in der Vatikanstadt den freiwilligen Rücktritt aus Altersgründen. Nun lebt er als erster emeritierter Papst (der neueren Geschichte) in Rom im Ruhestand.

Zurück zur Bundesregierung:
Einzelheiten tabellarisch aufgeführt:

Die Bundesregierungen seit 1949

Wahlperiode

Regierungsbildung

Ende der Koalition

Bundeskanzler

Parteien

1

20.09.1949 

06.09.1953

Konrad Adenauer (CDU)

CDU, CSU, FDP, DP, GB/BHE

2

20.10.1953

23.07.1955

Konrad Adenauer (CDU)

CSU, FDP, DP, GB/BHE


23.07.1955

25.02.1956

Konrad Adenauer (CDU)

CDU, CSU, FDP, DP


31.03.1956

15.09.1957

Konrad Adenauer (CDU)

CDU, CSU, DP, DA (FVP), DP (FVP)

3

29.10.1957

01.07.1960

Konrad Adenauer (CDU)

CDU, CSU, DP


01.07.1960

17.09.1961

Konrad Adenauer (CDU)

CDU, CSU

4

14.11.1961

19.11.1962

Konrad Adenauer (CDU)

CDU, CSU, FDP


19.11.1962

11.12.1962

Konrad Adenauer (CDU)

CDU, CSU


11.12.1962

16.10.1963

Konrad Adenauer (CDU)

CDU, CSU, FDP


16.10.1963

19.09.1965

Ludwig Erhard (CDU)

CDU, CSU, FDP

5

20.10.1965

28.10.1966

Ludwig Erhard (CDU)

CDU, CSU, FDP


28.10.1966

01.12.1966

Ludwig Erhard (CDU)

CDU, CSU


01.12.1966

28.09.1969

Kurt Georg Kiesinger (CDU)

CDU, CSU, SPD

6

21.10.1969

14.12.1972

Willy Brandt (SPD)

SPD, FDP

7

14.12.1972

06.05.1974

Willy Brandt (SPD)

SPD, FDP


16.05.1974

15.12.1976

Helmut Schmidt (SPD)

SPD, FDP

8

15.12.1976

04.11.1980

Helmut Schmidt (SPD)

SPD, FDP

9

05.11.1980

01.10.1982

Helmut Schmidt (SPD)

SPD, FDP


01.10.1982

29.03.1983

Helmut Kohl (CDU)

CDU, CSU, FDP

10

29.03.1983

11.03.1987

Helmut Kohl (CDU)

CDU, CSU, FDP

11

11.03.1987

17.01.1991

Helmut Kohl (CDU)

CDU, CSU, FDP

12

17.01.1991

10.11.1994

Helmut Kohl (CDU)

CDU, CSU, FDP

13

10.11.1994

27.10.1998

Helmut Kohl (CDU)

CDU, CSU, FDP

14

27.10.1998

22.10.2002

Gerhard Schröder (SPD)

SPD, B90/GRÜNE

15

22.10.2002

22.11.2005

Gerhard Schröder (SPD)

SPD, B90/GRÜNE

16

22.11.2005

28.10.2009

Angela Merkel (CDU)

CDU, CSU, SPD

17

28.10.2009

22.10.2013 (17.12.2013)

Angela Merkel (CDU)

CDU, CSU, FDP

18

17.12.2013

14.03.2013

Angela Merkel (CDU)

CDU, CSU, SPD

19

14.03.2018

08.12.2021

Angela Merkel (CDU)

CDU, CSU, SPD

20

08.12.2021

bis heute

Olaf Scholz (SPD)

SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP

             




Steueränderungen 2022

-Ein Überblick in die neue beschossene Steuer-Gesetzeslage-

Zum Jahreswechsel 2021 / 2022 hat der Gesetzgeber Änderungen im Steuerrecht beschlossen.
Die wichtigsten und relevantesten Reformen stellen wir Ihnen in den nachfolgenden Zeilen vor:


Anhebung des Mindestlohnes

(Stand 08-06-2022) 
Der Bundestag hat am 03.6.2022 die Erhöhung des Mindestlohns beschlossen. Zudem ist die Entgeltgrenze für Minijobs erhöht worden. Der Weg ist nun frei für die geplante Anhebung des Mindestlohns auf 12,- Euro am 01. Oktober2022.
Für die Zahlung des Mindestlohns müssen in Deutschland keine tarifvertraglichen Bestimmungen beachtet werden. Derzeitig beträgt die Größe noch 9,60 Euro pro Stunde. Für die Anhebung hatte der Gesetzgeber bereits zwei Termine gesetzt. Zum 01. Januar 2022 erfolgte eine Anhebung auf 9,82 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn steigt ab dem 01. Juli 2022 dann auf 10,45 Euro pro Stunde. Eine weitere Erhöhung hat der Gesetzgeber nun beschlossen.  Er steigt ab dem 01.Oktober2022 auf 12,- Euro pro Stunde. Hiervon sind alle Arbeitnehmer betroffen, auch wenn Sie z. B. geringfügig beschäftigt sind.

Ab 01.Okt. 2022:
Erhöhung der Verdienstgrenze ab dem 01. Oktober 2022
Im Zuge der Mindestlohnerhöhung von 9,60 Euro pro Stunde auf 12,00 €, wird durch den Beschluss in diesem Jahr auch die Verdienst-Obergrenze für Minijobs nun steigen. Die Erhöhung von derzeit 450,- € auf 520,- € im Monat. Laut Bundesarbeitsminister "Heil" wird die neue Minijob-Grenze ab dem 1. Oktober 2022 gelten.
Kurz erklärt:
Minijobber können also am dem 01. Oktober 2022 mehr Geld verdienen. Zusammen mit der Erhöhung des Mindestlohns steigt ihre Verdienstgrenze auf 520,- € im Monat. Diese Anpassung ist nicht nur wichtig - sondern auch notwendig. Denn beim aktuellen Mindestlohn von 9,82 € die Stunde, darf die Minijobberin und der Minijobber momentan maximal 45,8 Stunden im Monat arbeiten. Diese Stundenzahl darf nicht überschritten werden. Steigt der Arbeitslohn aber auf 12,- € die Stunde, wären es nur noch 37,5 Stunden. Durch die neue Minijob-Verdienstgrenze sind nun aber 43,3 Stunden im Monat möglich.



 Wichtig für Pflegekräfte:
Nicht nur das Steuerbüro Kunz plädierte in der Vergangenheit stets, dass die sogenannten Pflegeberufe in Deutschland deutlich unterbezahlt sind. Umso mehr freuen wir uns nun, dass genau dies geändert werden soll.
Ab dem 1. September 2022 sollen in mehreren Schritten die Mindestlöhne für Pflegekräfte deutlich steigen. Bundesgesundheitsminister "Karl Lauterbach" bezeichnete die Vereinbarungen als einen "Mindeststandard" und einen "ersten sehr wichtigen Schritt".

Die von der Bundesregierung einberufene Pflegekommission hat sich auf eine deutliche Verbesserung der Mindestlöhne in der Pflege verständigt. Die Anhebung soll ab 1. September 2022 in drei Stufen erfolgen.
Demnach sollen die Mindestlöhne für Hilfskräfte bis Ende 2023 schrittweise steigen. Von aktuell 12,-€ auf 14,15€ , für qualifizierte Hilfskräfte von 12,50€ auf 15,25€ und für Pflegefachkräfte von 15,00€ auf 18,25€. In Deutschland arbeiten rund 1,2 Millionen Beschäftigte in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen.


Mögliche Änderungen bei weiteren coronabedingten Steuerentlastungen

Diverse Steuererleichterungen, die der Gesetzgeber pandemiebedingt beschlossen hat, werden nach der derzeit geltenden Gesetzeslage nicht ins Jahr 2022 übernommen. Hiervon betroffen sind unter anderem Erleichterungen bei Stundungen und Ratenzahlungsvereinbarungen, die man als Steuerpflichtiger mit dem zuständigen Finanzamt vereinbaren konnte. Diese können 2022 voraussichtlich nicht mehr in dem Umfang in Anspruch genommen werden, wie dies aktuell noch möglich ist.

Eine weitere Änderung bezieht sich auf den Bezug des Kurzarbeitergeldes. Der Gesetzgeber plant, die maximale Bezugsdauer um drei Monate zu erhöhen, um einen finanziellen Ausgleich für die angespannte wirtschaftliche Situation von Arbeitnehmern zu schaffen.


Corona-Bonuszahlung bis zum 31. März 2022

Wegen der angespannten Coronalage kann jeder Arbeitgeber seinen Mitarbeitern einen steuerfreien Corona-Bonus von 1.500 Euro zukommen lassen. Die Steuerfreiheit für die Auszahlung gilt bis zum 31. März 2022. Erhält ein Arbeitnehmer danach Zuwendungen, die sich auf das Arbeitsverhältnis begründen, werden diese danach "normal" versteuert.


Neue Regelungen für kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse

Ab dem 01. Januar 2022 sind auch für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse Änderungen geplant. So muss ein Arbeitgeber zukünftig Angaben darüber machen, wie ein Mitarbeiter im Minijob krankenversichert ist. Bei der Meldung eines Minijobbers an die Minijobzentrale soll ein Arbeitgeber ab dem 01. Januar 2022 eine sofortige Rückantwort erhalten. Der Arbeitgeber wird hiermit über weitere Beschäftigungsverhältnisse des neuen Mitarbeiters informiert und kann die entsprechenden Konsequenzen ziehen. Die Rückantwort der Minijobzentrale erfolgt auf digitalem Weg.


Frist zur Registrierkassenpflicht endet

Bis zum 31. Dezember 2017 hatte es keine gesetzliche Grundlage für die Nutzung einer Registrierkasse gegeben. Seit dem Veranlagungszeitraum 2018 gilt das Kassengesetz.

Die rechtlichen Bestimmungen beziehen sich auf die Nutzung einer elektronischen Registrierkasse. Ein Unternehmer, der Bareinnahmen versteuert, wurde dazu verpflichtet, bis zum September 2020 eine Aufrüstung der Registrierkasse vorzunehmen, die die technische Sicherheit des Geräts gewährleisten soll. Alternativ wurde diesem Unternehmer damals auferlegt, sich eine neue Registrierkasse anzuschaffen.

Für nicht aufrüstbare Altkassen  (der Kauf muss zwischen dem 26. November und dem 31. Dezember 2019 erfolgt sein)  hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung beschlossen. Diese Frist endet nun am 31. Dezember 2022.


Anhebung des Grundfreibetrags

Der Grundfreibetrag sichert das Existenzminimum einer sogenannten "Steuerpflichtigen Person". Bis zum Erreichen dieses Betrages sieht der Gesetzgeber von einer Steuerfestsetzung ab. Für den Veranlagungszeitraum 2021 gilt ein Grundfreibetrag von 9.744 Euro. Mit Beginn des neuen Jahres hat der Gesetzgeber eine Erhöhung auf 9.984 Euro beschlossen. Lassen sich Eheleute gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagen, verdoppelt sich der Grundfreibetrag.


Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen haben die drei neuen Regierungsparteien sich über umfangreiche Änderungen im Steuerrecht verständigt. Wir werden an dieser Stelle darüber berichten, sobald diese Absichten im Rahmen eines Gesetzes umgesetzt werden.


-Ihre Steuerkanzlei Jürgen Kunz-

Spezialist für Erbschaftssteuer - Steuerberater spezialisiert auf Ärzte, Zahnärzte, Heilberufe Als Steuerberater Ihr Spezialist für Erbschaftssteuer und besonders geschult für Steuerangelegenheiten von Ärzten, Zahnärzten und Heilberufen.